1. Frau Stephanie Gimpel – nachfolgend Ernährungs- und Darmberaterin – bietet Einzel-, Gruppenberatung und Kurse an. Für diese Beratung gelten diese Geschäftsbedingungen.
2. Kunden im Sinne von §1 Abs. 1. sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
3. Vertragsgegenstand ist die Ernährungsberatung im Rahmen des jeweils vom Kunden ausgewählte Angebote. Dies umfasst professionelle, auf den Klienten ausgerichtete Bedürfnisse und Ziele. Beginn immer mit einem Anamnese-Gespräch von 90 Minuten. Weitere Angebote sind:
4. Der Vertragsabschluss kommt mit der Annahme der Anmeldung zustande. Die Annahme durch die Ernährungsberaterin erfolgt per Mail. Das Entgelt für die Leistung ist innerhalb von zwei Wochen nach Annahme zu entrichten; ohne vorherige Zahlung ist die Ernährungsberaterin nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.
5. Die Beratungsleistung der Ernährungsberaterin stellt keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzt keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung diesbezüglich durch einen Arzt. Die Ernährungsberaterin ist darauf bedacht, aktuelle Informationen für die Anmeldenden auf der Basis neuester ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden.
6. Von dem Auftraggeber wird in dessen eigenem Interesse erwartet, dass er alle erforderlichen Angaben zu seiner Person, Gesundheit und Ernährung sowie in einem Ernährungsprotokoll wahrheitsgemäß angibt.
7. Das vertraglich zu entrichtende Entgelt für die gewählte Ernährungsberatung wird mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Ernährungsberaterin fällig. Die Bezahlung kann nur per Überweisung erfolgen; Barzahlungen und/oder Scheckzahlungen sind ausgeschlossen.
8. Die Ernährungsberatung beginnt:
9. Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für nicht abgesagte Termine wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des Honorars erhoben.
10. Die Ernährungsberaterin unterliegt betreffend aller ihr mitgeteilten Daten der absoluten Schweigepflicht. Die Herausgabe von Daten erfolgt lediglich in den von Gesetzen vorgesehenen Fällen gegenüber den danach befugten Personen, Stellen oder Behörden. Die Datenspeicherung erfolgt nach Beendigung der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Ernährungsberatungsleistung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
11. Die im Rahmen der Ernährungsberatung von der Ernährungsberaterin angefertigten Auswertungen von Ernährungsprotokollen und die Formulare für ein Ernährungsprotokoll sowie die Beantwortung von Rückfragen zu Ernährungsprotokollen per Mail dürfen vom Anmeldenden nur für eigene Zwecke verwandt werden.
12. Die Ernährungstherapeutin erbringt ihre Beratungsleistungen mit größter Sorgfalt. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt der Empfehlungen kann die Ernährungsberaterin nicht übernehmen, da der Erfolg der Ernährungsberatung zum größten Teil außerhalb ihres Einflussbereiches liegt und im Wesentlichen auch von der Umsetzung der zu beratenden Person abhängt. Die Ernährungsberatung stellt sich als Hilfe zur Selbsthilfe dar.
13. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Ernährungsberaterin begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, sodass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalpflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der Ernährungsberaterin, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
14. Die Ernährungsberaterin verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
15. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
15.1 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
15.2 Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.